24. September 20268 Minutes

Zwei Unternehmer, zwei Todesfälle, ein Warnruf

Zwei Unternehmer, zwei überraschende Todesfälle, ein gemeinsames Problem: Beide hatten sich mit ihrer Nachfolge beschäftigt, sie aber nie abschließend geregelt. Zu den Folgen zählen ein überforderter Nachlasspfleger, zerstrittene Erben und unnötige Steuerlast. Im Interview erklärt Helmut Quast, was die beiden Fälle verbindet, was sie vermieden hätte und warum fehlende Nachfolgeplanung selbst bei sehr erfolgreichen Menschen zu überraschenden Ergebnissen führen kann.

Herr Quast, Sie haben zwei Unternehmer betreut, bei denen in den vergangenen Jahren jeweils unerwartet der Tod eintrat. Was hat Sie an diesen Fällen am meisten überrascht?

Die Parallelen. Zwei erfolgreiche Unternehmer, die ihr Unternehmen und ihr Vermögen über Jahrzehnte sehr erfolgreich aufgebaut hatten. Beide waren bei vielen Themen sehr vorausschauend und wussten, was sie wollten. Ausgerechnet bei der eigenen Nachfolge ging es dann in beiden Fällen aber anders aus als gedacht.

Was ist im ersten Fall konkret passiert?

Im ersten Fall wurde seit Jahren über ein Testament gesprochen. Die Vorstellungen waren weitgehend klar: Das Vermögen sollte an eine eigens errichtete gemeinnützige Stiftung gehen. Doch bevor die Regelung verbindlich festgehalten werden konnte, verstarb der Unternehmer überraschend. Es gab kein Testament. Nicht einmal ein Nottestament, dafür ein dreistelliges Millionenvermögen, größtenteils in Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und liquiden Kapitalanlagen.

Mit welchen Folgen?

Die gesetzliche Erbfolge griff. Dabei war durchaus bekannt, was der Unternehmer wollte und was nicht. Trotzdem erbte am Ende der entfernte Verwandte, den er bewusst nicht hatte bedenken wollen. Die Situation wurde zusätzlich dadurch verkompliziert, dass vom Gericht ein Nachlasspfleger bestimmt wurde, der im Umgang mit dem komplexen Vermögen komplett überfordert war.

Und im zweiten Fall?

Der zweite Fall verlief etwas anders, führte aber zu ähnlichen Problemen. Dort gab es zumindest ein Dokument mit einigen handschriftlichen Stichpunkten, welches vom Nachlassgericht als Testament anerkannt wurde. Das war besser als nichts, ließ aber viele Fragen offen. Zudem war die Situation nicht gerade glücklich: Unter den vielen Erben waren auch mehrere Kollegen und der Testamentsvollstrecker selbst. Das sorgte für Interessenkonflikte, ungleich verteiltes Wissen und am Ende teure Streitigkeiten.

Welche Vorkehrung hätte den Hinterbliebenen den größten Stress erspart?

Ein Testament. Das klingt banal, ist aber oft der entscheidende Punkt. Viele Menschen streben nach der perfekten Lösung und beginnen deshalb gar nicht erst. In der Praxis ist ein einfaches Testament besser als gar keines. Wer einen Testamentsvollstrecker einsetzt, sollte eine neutrale Person wählen, die keine eigenen Interessen am Nachlass hat. Und die Vergütung sollte klar geregelt sein. Gängige Honorartabellen wie etwa die „Neue Rheinische Tabelle“ mit Prozentwerten sind meist für kleinere Vermögen gedacht und können bei großen Summen enorme Beträge ergeben.

Reicht ein Testament allein schon aus?

Nicht immer. Genauso wichtig ist es, sich Gedanken über die Menschen zu machen, die später betroffen sind. Ich erlebe immer wieder, dass Beteiligte ganz unterschiedliche Erwartungen haben. In einem Fall war jemand fest davon überzeugt, das gesamte Vermögen zu erben. Tatsächlich erhielt er nur einen Teil davon, weniger als die Hälfte. Entsprechend groß war die Überraschung, wie viele Erben mit am Tisch saßen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die eigenen Vorstellungen zumindest teilweise zu kommunizieren.

Wo erleben Sie in der Praxis beim Thema Testament die größten Schwierigkeiten: bei rechtlichen Fragen, den Kosten dafür oder den Emotionen in der Familie?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Für manche ist es das Geld, ein gut geplantes Testament erscheint ihnen zu teuer. Das eigentliche Problem ist aber oft ein anderes: Viele Unternehmer beschäftigen sich ungern mit dem Gedanken, dass sogar ihr Leben endlich ist und ihnen etwas passieren könnte. Deshalb wird das Thema immer wieder vertagt. Sie tun so, als würden sie nie sterben. Solange dieser Gedanke da ist, wirkt ein Testament unnötig.

Was raten Sie ganz praktisch?

So früh wie möglich anfangen. Wer mit 45 Jahren sein Testament aufsetzt, weiß, dass es ihn wahrscheinlich noch lange nicht betrifft. Trotzdem gibt es dann Regelungen, falls doch etwas passiert. Unfälle sind immer möglich. Und ein regelmäßiges Überprüfen ist einfacher, als ein Testament komplett neu aufzusetzen.

Und wenn das nicht geschieht: Wer kann das Thema am besten ansprechen?

Am ehesten der eigene Partner. Der ist in aller Regel am dichtesten dran und würde häufig auch besonders stark erleben, welche Folgen fehlende Regelungen haben können. Auch Mitgesellschafter können das Thema gut anstoßen. Etwa in der Form von „wir müssen da beide etwas tun“. Für Kinder ist die Situation meist schwieriger. Wenn sie das Thema ansprechen, kann schnell der Eindruck entstehen, es gehe ihnen nur ums Erbe. Das macht solche Gespräche häufig unnötig kompliziert.

Gibt es Situationen, in denen sich Menschen zu Unrecht besonders sicher fühlen?

Ja, die klassische Familie mit einem Ehepartner und zwei Kindern. Viele gehen davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge automatisch zu einer guten Lösung führt. In der Praxis entsteht jedoch eine Erbengemeinschaft. Dann müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam und einstimmig getroffen werden. Bei Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögen kann das schnell zu Spannungen führen. Hinzu kommt, dass bei minderjährigen Kindern vom Gericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden kann. Dieser muss nicht zwingend Ahnung von der Materie oder im Umgang mit größeren Vermögen haben.

Was raten Sie Menschen, die nun aktiv werden wollen?

Zunächst sollten sie sich eine einfache Frage stellen: Was soll eigentlich passieren? Soll der Partner abgesichert werden? Soll das Unternehmen fortgeführt werden? Soll bestimmtes Vermögen in der Familie bleiben? Erst wenn diese Ziele klar definiert sind, kann man die passenden Regelungen entwickeln. Dabei geht es häufig auch um die Frage der Gerechtigkeit. Wer Unternehmen, Immobilien und andere Vermögenswerte vererbt, wird kaum eine Lösung finden, die jeder Beteiligte als vollkommen gerecht empfindet. Entscheidend ist deshalb nicht die perfekte Lösung, sondern eine Regelung, die den Vorstellungen des Erblassers entspricht.

Wenn Sie nur drei Dinge nennen sollen, die jede vermögende Familie noch in diesem Jahr erledigen sollte: Welche wären das?

Erstens ein Testament aufsetzen. Zweitens eine vertrauenswürdige, neutrale Person als Testamentsvollstrecker bestimmen. Drittens prüfen, ob ausreichende Vollmachten über den Tod hinaus bestehen, für Konten und Depots ebenso wie für die Ausübung von Gesellschafterrechten, sofern es Unternehmensbeteiligungen gibt.

Abschlussfrage: Wenn Sie sich eine Sache wünschen dürften, die jeder Leser nach diesem Interview sofort tut. Welche wäre das?

Zettel raus, „Testament“ draufschreiben, die fünf wichtigsten Punkte notieren. Datum und Unterschrift nicht vergessen. Und danach zeitnah einen Termin mit einem Berater vereinbaren.

Bitte beachten Sie: Die Vermögensanlage an den Kapitalmärkten ist mit Risiken verbunden und kann im Extremfall zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Auch Prognosen haben keine verlässliche Aussagekraft für künftige Wertentwicklungen. Die Darstellung ist keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Alle Inhalte auf unserer Webseite dienen lediglich der Information. 

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