
Barrierefreiheit
HQ Trust GmbH
Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an? 2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)2.1 Allgemeine Beschreibung2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?2.3 Was sind Finanzinstrumente?2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht? 3. Zur Anlageberatung3.1 Allgemeine Beschreibung3.2 Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?3.3 Was sind Finanzinstrumente?3.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung3.4.1 Erhebung persönlicher Daten3.4.2 Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung3.4.3 Erteilung einer Geeignetheitserklärung3.5 Ausführung der Empfehlung3.6 Unsere regelmäßigen Informationen3.7 Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages3.8 Zu den Kosten der Anlageberatung3.9 Wann besteht ein Widerrufsrecht? 4. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?4.1 Barrierefreiheit dieser Information4.2 Barrierefreiheit unserer Webseite4.3 Barrierefreiheit der Dienstleistungen 5. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
- Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
- Anlageberatung
- Anlagevermittlung
- Abschlussvermittlung
2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
2.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögensverwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
- Anteile an Investmentfonds und
- Derivate
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
- Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
- Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung)
- Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
- Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
- Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
- Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
- Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
- Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
- Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
- Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
- Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
- Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
- Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
2.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Auch wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
2.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung
Über die Kosten der Vermögensverwaltung informieren wir Sie zu Beginn gesondert. Für unsere Dienstleistung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese wird auf Grundlage des durchschnittlichen Wertes Ihres verwalteten Vermögens berechnet. Sie beträgt einen festen Prozentsatz pro Jahr. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich nach Ablauf des jeweiligen Quartals. Wenn der Vertrag nicht das ganze Quartal über besteht, wird die Vergütung anteilig berechnet.
Außerdem können uns zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für gesetzlich vorgeschriebene Kennnummern oder bestimmte Versandarten (z. B. Kurierdienste). Solche belegbaren Kosten stellen wir Ihnen ebenfalls in Rechnung.
Die genauen Angaben zur Vergütung – zum Beispiel der konkrete Prozentsatz – sowie weitere Einzelheiten finden Sie in Ihrem Vermögensverwaltungsvertrag.
Die Kosten für die Führung Ihres Wertpapierdepots und Ihres Verrechnungskontos werden Ihnen zusätzlich von Ihrer Bank berechnet. Auch für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten fallen dort Kosten an. Ihre Bank kann diese Kosten auch als sogenannte „All-In-Fee“ in einer Pauschale mit Ihnen abrechnen.
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen wurde – zum Beispiel über das Internet, per E-Mail, per Post oder telefonisch.
In diesem Fall können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Sie müssen dafür keinen Grund angeben. Die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen wurde und Sie die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung korrekt erhalten haben. Diese Belehrung stellen wir Ihnen in einem eigenen Dokument zur Verfügung.
Wichtig: Auch wenn Sie den Vertrag widerrufen, bleiben die vor dem Widerruf getätigten Käufe oder Verkäufe von Finanzinstrumenten bestehen. Diese Transaktionen werden nicht rückgängig gemacht.
Wenn Sie bereits Leistungen von uns erhalten haben, bevor Sie den Vertrag widerrufen, können wir Wertersatz verlangen. Der Betrag richtet sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung im Verhältnis zur gesamten vereinbarten Leistung.
3. Zur Anlageberatung
3.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimme Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:
- Kauf eines Finanzinstruments, oder
- Verkauf eines Finanzinstruments, oder
- Halten eines Finanzinstruments, oder
- Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments.
Sie entscheiden selbst, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Mit der erteilten Empfehlung ist die Anlageberatung abgeschlossen. Die Ausführung der Empfehlung zum Beispiel in Form des Kaufs des Verkaufs des Finanzinstrumentes für Ihr Wertpapierdepot ist nicht mehr Teil der Anlageberatung.
3.2 Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?
Der Normalfall der Anlageberatung bezieht sich auf ein einzelnes Finanzinstrument. Von „portfoliobezogener“ Anlageberatung spricht man, wenn Gegenstand der Empfehlung ein ganzes „Portfolio“ ist.
Das Portfolio besteht aus dem Wertpapierdepot und dem Verrechnungskonto. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind. Auf dem Verrechnungskonto sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Finanzinstrumente gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung wird das gesamte „Portfolio“ berücksichtigt. In der Regel werden in regelmäßigen Abständen bestimmte Anlageempfehlungen erteilt, um das gesamte Portfolio auf Ihre Bedürfnisse auszurichten.
3.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Anlageberatung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
- Anteile an Investmentfonds und
- Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Anlageberatung als Wertpapierdienstleistung sein.
3.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung?
Bei einer Anlageberatung soll die Empfehlung in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen erteilt werden.
3.4.1 Erhebung persönlicher Daten?
Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
- Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?).
- Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung).
- Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?).
- Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?).
- Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?).
- Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?).
Bevor wir mit Ihnen einen Anlageberatungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Anlageberatungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
3.4.2 Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung?
Auf Grundlage dieser Angaben erteilen wir Ihnen sodann eine für Sie geeignete Empfehlung. Insbesondere die Empfehlung zum Kauf und zum Halten eines Finanzinstruments muss Ihren Anlagezielen, Ihnen Nachhaltigkeitspräferenzen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Verhältnissen Rechnung tragen. Des Weiteren müssen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen so beschaffen sein, dass Sie die mit der Empfehlung verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen können.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung muss die Zusammensetzung des Portfolios insgesamt für Sie „geeignet“ sein. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen bestimmte Anlagerichtlinien. Diese müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Anlageberatungsvertrages und binden uns bei den laufenden Empfehlungen der Anlagen.
3.4.3 Erteilung einer Geeignetheitserklärung?
Wir sind bei einer Anlageberatung gesetzlich verpflichtet, Ihnen für jede Empfehlung eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Darin wird erläutert, aus welchen Gründen wir die jeweilige Empfehlung für Sie als geeignet erachten.
Die Verpflichtung, eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, entfällt dann, wenn wir Sie als „professionellen Kunden“ eingestuft haben. Dies könnte in Betracht kommen, wenn Sie über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro verfügen.
3.5 Ausführung der Empfehlung?
Die Ausführung der Empfehlung durch Kauf oder Verkauf gehört nicht mehr zur Anlageberatung. Sie können uns aber beauftragen, die Empfehlung für Sie auszuführen. Im Falle eines Kaufs erteilen wir der Depotbank für Sie den von Ihnen gewünschten einen Kaufauftrag. Im Falle des Verkaufs erteilen wird für Sie der Depotbank den von Ihnen gewünschten Verkaufsauftrag. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Diese Ausführung ist eine Anlagevermittlung oder eine Abschlussvermittlung. Hierzu stellen wir eine gesonderte Verbraucherinformation („Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung) zur Verfügung. In der Praxis wird in diesem Falle ein kombinierter Anlageberatungs- und Anlagevermittlung/Abschlussvermittlungsvertrag geschlossen.
3.6 Unsere regelmäßigen Informationen?
Grundsätzlich erhalten Sie außer der Geeignetheitserklärung keine weiteren Informationen.
Nur für den Fall einer „portfoliobezogenen“ Anlageberatung und der beauftragten Ausführung bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die für Sie ausgeführten Empfehlungen sowie weitere Informationen.
In den regelmäßigen Berichten beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums. Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
- Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
- Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?).
- Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die portfoliobezogene Anlageberatung im Berichtszeitraum?).
- Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums.
- Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen.
- Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
- Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten informieren wir Sie bei einer portfoliobezogenen Anlageberatung und einer beauftragten Ausführung der Empfehlungen auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Im Gesetz ist bei der Anlageberatung zwar keine Informationspflicht vorgegeben. Gleichwohl erachten wir es als sinnvoll, Sie über Wertverluste zu unterrichten. Wir informieren, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um 10% gefallen ist. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Anlageberatungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
3.7 Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages?
Der Vertrag über die Anlageberatung hat keine feste Laufzeit. Sofern die Anlageberatung über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.
3.8 Zu den Kosten der Anlageberatung?
Über die Kosten der Anlageberatung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information.
Zusätzlich zur fixen Vergütung kann bei der portfoliobezogenen Anlageberatung auch eine variable Vergütung anfallen. Das Honorar wird jeweils vierteljährlich nach Ablauf des Quartals berechnet – auf Basis des Quartalsdurchschnitts der Monatsendwerte der von HQ Trust im Rahmen dieses Mandats verwalteten Vermögenswerte. Besteht das Mandat nicht für das volle Kalenderquartal, erfolgt eine anteilige Berechnung auf Basis der tatsächlichen Kalendertage.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Anlageberatungsvertrag vereinbart. Die Honorarvereinbarungen in Bezug auf Investmentlösungen bleiben hiervon unberührt.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
Im Zusammenhang mit Investmentvermögen können zudem Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Verwahrstellengebühren, Transaktionskosten und sonstige Auslagen anfallen. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Verkaufsunterlagen.
3.9 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Anlageberatungsvertrag außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen wurde – zum Beispiel über das Internet, per E-Mail, per Post oder telefonisch.
In diesem Fall können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Sie müssen dafür keinen Grund angeben. Die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen wurde und Sie die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung korrekt erhalten haben. Diese Belehrung stellen wir Ihnen in einem eigenen Dokument zur Verfügung.
Wichtig: Auch wenn Sie den Vertrag widerrufen, bleiben die vor dem Widerruf erteilten Empfehlungen und daraus resultierende Käufe oder Verkäufe bestehen. Diese Transaktionen werden nicht rückgängig gemacht.
Wenn Sie bereits Leistungen von uns erhalten haben, bevor Sie den Vertrag widerrufen, können wir Wertersatz verlangen. Der Betrag richtet sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung im Verhältnis zur gesamten vereinbarten Leistung.
4. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
4.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
4.2 Barrierefreiheit unserer Webseite
Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
- Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
4.3 Barrierefreiheit der DIenstleistungen
Der Vertrag über die jeweilige Dienstleistung wird in der Regel in Schriftform mit Ihrer persönlichen Unterschrift abgeschlossen. Alternativ kann der Vertragsabschluss auch elektronisch über Adobe Sign unter Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) erfolgen.
Alle weiteren Dokumente stellen wir Ihnen grundsätzlich in Textform zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie den Vertrag und sämtliche Unterlagen zusätzlich in schriftlicher Form im Original.
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthalten grafische Darstellungen in den Dokumenten erläuternde Beschreibungen. Sämtliche Texte können auf Wunsch vorgelesen oder in leicht verständlicher Sprache erläutert werden – auf Wunsch auch schriftlich.
Die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erfolgt nach Vertragsabschluss in der Regel ohne weitere persönliche Kommunikation.
5. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie können Ihre Anliegen (zum Beispiel Beschwerden oder Anfragen) an die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) richten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Die „MLBF“ ist noch in Gründung. Sie nimmt Ihre Anliegen aber jetzt schon entgegen und leitet diese an die derzeit noch zuständigen Behörden der Bundesländer zur Bearbeitung weiter.