Ziel einer Asset Protection ist es, das Vermögen von Privatpersonen und Unternehmern vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen – vor Haftungsrisiken, vermeintlich gierigen Schwiegerkindern oder dem Fiskus.
In der Praxis gibt es drei Fallgruppen, in denen vermögende Personen immer wieder darüber nachdenken, wie sie ihr Vermögen am besten schützen:
Fallgruppe 1:
Bei aktiven Unternehmern spielen Haftungsthemen eine bedeutende Rolle. Schließlich können in einer Firma Probleme auftreten, die dazu führen, dass Risiken aus dem Unternehmen auf das Privatvermögen übergreifen. Ein Grund dafür kann die gewählte Rechtsform sein. Ein anderer, dass sich Haftungsansprüche wegen schuldhaften Verhaltens gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer richten.
Fallgruppe 2:
Der Familienpatriarch möchte verhindern, dass Teile der Familie im Wege der Vermögensnachfolge auf sein Vermögen zugreifen oder unerwünschten Einfluss ausüben. Dabei kann es beispielsweise um Schwiegerkinder und deren Familien gehen, aber auch um Mitglieder der eigenen Familie.
Fallgruppe 3:
Ein Unternehmer möchte sein Vermögen zusammenhalten, um zum Vorteil aller nachfolgenden Generationen ein professionelles Vermögensmanagement gewährleisten zu können, und die Komplexität nicht deutlich ansteigen zu lassen. Wächst bei einem Vermögenshintergrund von beispielsweise 100 Millionen die Familie nach und nach auf 20 Personen an, lohnt sich ein Family Office für jede einzelne Person nicht mehr. Weder sind in diesem Szenario bestimmte Anlageklassen sinnvoll investierbar, noch besteht die Möglichkeit, günstige Konditionen zu vereinbaren. Gerade in Zeiten geringer Zinsen ein wichtiger Teilaspekt.
Was die Asset Protection leistet
Bei einer Asset Protection geht es zunächst darum, mit allen rechtlich zulässigen, präventiven Maßnahmen sicherzustellen, dass die Substanz des Vermögens erhalten bleibt. Dennoch soll trotz der Beschränkung des Zugriffs sichergestellt werden, dass die Erträge bei denjenigen landen, die diese auch bei einem Volleigentum am Vermögen erhalten sollten.
Bevor sich ein Vermögensinhaber für eine Lösung entscheidet, ist es wichtig, dass er alle Möglichkeiten und Details und die relevanten Vor- und Nachteile kennt. Es sollte niemals eine isolierte Beratung geben und der Blick immer auf das Gesamtvermögen, die Gesamtsituation geworfen werden. Voraussetzung für eine optimale Asset Protection ist eine komplette und umfassende Bestandaufnahme inklusive einer Projektion der Einkünfte und Ausgaben und der Aufnahme der Ziele und Vorstellungen aller Beteiligter.
Die klassische Beraterlösung
Häufig empfehlen Berater in solchen Fällen eine Liechtensteinische Familienstiftung, mit der das rechtliche Eigentum am Vermögen und der Ertrag hieraus voneinander getrennt werden. Großer Vorteil dieser Lösung ist, dass fremde Dritte nicht auf das Vermögen zugreifen können. Liegt das Geld zehn Jahre in der neu errichteten Stiftung, ist es externen Forderungen entzogen.
Aus steuerlicher Sicht ist es bei richtiger Umsetzung unzweifelhaft, dass der vormalige Eigentümer keinen Zugriff (mehr) auf sein Vermögen hat, da es fremde Dritte sind, die in der Stiftung die Organe bilden. Würde die Vermögenssteuer in Deutschland wieder aktiviert, hätte der Fiskus kein Zugriff auf das Vermögen, da der Inhaber mit Sitz in Deutschland über keine nennenswerten Werte mehr verfügt. Zudem kennt Liechtenstein keine Erbersatzsteuer und ist aus dieser Perspektive ebenfalls sehr vorteilhaft.
Die Kunst besteht jedoch darin, das Vermögen möglichst steuerschonend in die neu errichtete Stiftung einzubringen. Schließlich ist dieser Kapitaltransfer wie eine Schenkung an eine fremde, dritte Person zu werten – und das ist teuer. Es gibt nur kleine Freibeträge und eine ungünstige Steuerklasse.
Ein weiterer Vorteil zeigt sich im Erbfall. Grundsätzlich gibt es nur noch das Vermögen zu erben, welches nicht in die Stiftung eingebracht wurde. Und alle diejenigen, die er bedenken möchte, kann der Patriarch über den Stiftungszweck erfassen – und dort über den definierten Kreis der empfangsberechtigten Personen beispielsweise seine Kinder und Kindeskinder versorgen. Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern können so effektiv unterbunden werden.
Das Problem, mit dem viele Vermögensinhaber bei dieser Lösung zu kämpfen haben, ist ein psychologisches: Wer sich für eine Liechtensteinische Familienstiftung entscheidet, ist nicht mehr Eigentümer des Vermögens, das nun in der Stiftung liegt. Die Sorge: Ein Problem tritt auf; Treuhänder und Protektoren, also fremde Dritte, entscheiden. Der vormalige Vermögensinhaber ist machtlos. Die Lösung ist weitgehend irreversibel und kann nicht einfach geändert werden.
Leichter anpassbare Lösungen
Andere Lösungen können auf Kombinations-Konstrukte hinauslaufen, bei denen beispielsweise eine Stiftung und eine Kommanditgesellschaft (KG) kombiniert werden – in Form einer Stiftung & Co KG. Diese Problemlösung ist weniger statisch, da es nur den Komplementär in der Stiftung gibt, der irreversibel ist. Er hält nur Teile des Vermögens, die wesentlichen Vermögensteile liegen in der KG. Da der Komplementär die wesentlichen Entscheidungen in der KG trifft, ist es in dieser gesellschaftsrechtlichen Struktur gefangen. Es kann gewährleistet werden, dass fremde Dritte nur sehr schwer Zugriff auf das Vermögen erhalten. Absolute Sicherheit gibt es in dieser Ausgestaltung aber nicht.
Es ist bei der Übertragung von Vermögen auf die Struktur jedoch möglich, Rückfallklauseln einzubauen. Mit ihnen ist es möglich, dass das Vermögen in bestimmten Szenarien wieder an den ursprünglichen Vermögensinhaber zurück übertragen wird. Hierüber lässt sich eine gewisse Flexibilität gewährleisten.
Eine weitere, sehr flexible, aber dafür am wenigsten sichere Möglichkeit der Asset Protection besteht darin, vom reinen Privatvermögen in eine gesellschaftsrechtliche Lösung zu strukturieren. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, über den Gesellschaftsvertrag Regelungen zu treffen, die den Vorstellungen des Vermögensinhabers entsprechen; beispielsweise:
- Wer kann überhaupt Gesellschafter werden?
- Wer kann Erbe der Gesellschafteranteile werden?
- Wer darf die Stimmrechte minderjähriger Gesellschafter ausüben?
- Welche Abfindung ist bei Kündigung der Gesellschaftsanteile zu zahlen?
- Wie sollen die Anlagen erfolgen: Welche Anlageformen sind zulässig, welche nicht?
Der Vorteil ist die äußerst flexible Handhabung. Gibt es eine Mehrheit der stimmberechtigten Gesellschafter, kann die Gesellschaft an veränderte Entwicklungen anpasst, Modifikationen eingeführt oder die Struktur sogar komplett aufgelöst werden. Dies ist jedoch auch der größte Nachteil; sind sich die Nachfolger einig, können alle gewünschten Änderungen vorgenommen werden.
Der Nachteil zeigt sich auch bei den Haftungsthemen: Da die Anteile an der Gesellschaft einen Wert haben, kann in diese hineingepfändet werden. Zwar können restriktive Abfindungsklauseln den Schaden mindern und Einziehungsklauseln den Zugriff auf die Gesellschaft selbst verhindern, aber das Vermögen ist nur begrenzt dem Zugriff Dritter entzogen. Das Ziel „Vermögensschutz in Gänze“ wäre nicht vollständig erreicht.
Fazit
Welche Lösung die jeweils beste ist, lässt sich nur in ausführlichen und umfassenden Gesprächen und unter Hinzuziehung von Spezialisten wie Steuerberatern und Rechtsanwälten klären. Dies schließt eine komplette Bestandsaufnahme von Vermögen, Zielen und Wünschen aller Beteiligter ein. Bei allen Lösungsansätzen zur Asset Protection handelt es sich um hochindividuelle Themen, bei denen einzelne Familienteile niemals unter Druck gesetzt und in die vermeintlich beste Lösung gepresst werden sollten. Oberstes Ziel sollte es immer sein, dass am Ende alle Beteiligten mit der gefundenen Lösung zufrieden sind. Nur dann werden Sie langfristigen Bestand haben.
Zum Autor
Helmut Quast ist seit 2015 für das Multi Family Office HQ Trust in Düsseldorf als Managing Partner tätig. Er ist für die Betreuung und umfassende Beratung von Unternehmerfamilien mit komplexen Vermögen verantwortlich. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die strategische Vermögens- und Nachfolgeplanung, die Entwicklung von Vermögensstrategien und das Vermögenscontrolling.
Zu HQ Trust
HQ Trust ist das Multi Family Office der Familie Harald Quandt. Wir kümmern uns um das Vermögen von Privatpersonen, Familien und Stiftungen. Für institutionelle Anleger, Pensionskassen und Versorgungswerke sind wir beratend tätig. Unser Team bietet Dienstleistungen in Geschäftsbereichen Family Office, Private Vermögensverwaltung sowie Alternative Investments.
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