Zumindest in unregelmäßiger Regelmäßigkeit sollten jeden Bundesbürger – unabhängig von der Höhe seiner Vermögenswerte – zwei Fragen umtreiben: Was will ich mit meinem Vermögen erreichen und wie soll es angelegt werden? Vier Grundsätze helfen bei der Antwort.

Diese beiden wichtigen Fragen stellte sich auch die Familie Harald Quandt in den 1970er Jahren und leitete als Antwort vier Grundsätze ab, denen – auch weil sie so trivial klingen – jeder Vermögensinhaber zustimmen würde. Sie besitzen noch heute die gleiche Relevanz wie vor 50 Jahren:

  • Oberstes Ziel ist es, das Vermögen langfristig und generationsübergreifend zu erhalten.
  • Eine globale Diversifikation der Investitionen über liquide und illiquide Anlageklassen helfen das Anlageziel mit möglichst geringen Schwankungen zu erreichen.
  • Die Familie fordert eine alleinige Einstellung und Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse in der Definition des Anlageziels wie auch bei der Anlagestrategie, um den familieneigenen Weg zur Erreichung des eigenen Zieles vorzugeben.
  • Eine maximale Transparenz über jedwedes Handeln der Agierenden und der Vermögensentwicklung ist erforderlich.

Zu dieser Transparenz zählen individuelle Vorgaben an die Vermögensbuchhaltung und das Investmentcontrolling: Die Entwicklung des Vermögens und der Einflussfaktoren muss so aufbereitet werden, dass die Familie jederzeit die volle Kontrolle besitzt und das Vermögen steuern kann. Transparenz erfordert auch klar kommunizierte und strukturell verankerte monetäre Anreize: Eine Entlohnung darf nur durch die Familie erfolgen, niemals durch Externe, wie Produktanbieter oder Dienstleister.

Da die Familie diese vier Anlagegrundsätze damals bei keinem Anbieter zweifelsfrei in Gänze erfüllt sah, entschied sie sich in aller Konsequenz dazu, die Verwaltung des Vermögens in die eigene Hand zu nehmen. Sie beauftragte eigene Angestellte mit der Betreuung des Vermögens gemäß der eigenen Grundsätze. Damit legte sie den Grundstein für eines der ältesten Family Offices Deutschlands.

Die eigenen Interessen sollten im Mittelpunkt stehen

Die Interessengleichheit ist ein Knackpunkt: Banken haben eigene Gewinnziele, die in der Regel nicht durch das alleinige Beratungsgeschäft erreicht werden können, sondern immer eigenen, zum Teil von den Kundenvorgaben abweichenden Transaktions- beziehungsweise Produkterfordernissen unterliegen. Die Beratung durch die Mitarbeiter kann aufgrund von Umsatz- oder Ertragsvorgaben somit immanent nicht immer objektiv sein. Selbst wenn sich ein Bankmitarbeiter von den Unternehmenszielvorgaben befreien kann, schwebt über der Zusammenarbeit mit dem Vermögeninhaber ein generelles Misstrauen, das einem vertrauensvollen Miteinander entgegensteht.

Die Kundenbeziehung wird - durch die bei Banken häufigen, weil geförderten Betreuerwechsel - zusätzlich belastet. Erhöht doch jeder Beraterwechsel das Risiko, dass sensible Informationen weitergetragen werden können. Dass der neue Kundenberater in das Vermögen erst durch den Vermögensinhaber eingearbeitet werden muss, ist da schon fast eine Nebensächlichkeit.

Um die vier Anlagegrundsätze zu erfüllen, müssten Banken – heutzutage mehr denn je – zwingend das strenge regulatorische, technische und kostenseitige Korsett ablegen. Das ist aber illusorisch.

Zum Autor

Christian Neuhaus entwickelt seit 2018 fachbereichsübergreifend digitale Lösungen für Mandanten des Multi Family Office HQ Trust. 2011 begann er dort in der Betreuung und umfassenden Beratung von Unternehmerfamilien. Anfang 2017 wechselte er als Geschäftsführer zur LIQID Asset Management GmbH nach Berlin, einer Beteiligung des Unternehmens, um sich eingehend mit den Möglichkeiten der Digitalisierung zu beschäftigen.

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